Nach der medienwirksamen Verfolgung von Steuersündern, von denen der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel der bekannteste war, haben die EU und das deutsche Finanzministerium internationalen Steueroasen und deren „Kunden“, den Steuerflüchtlingen, den Kampf angesagt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009.
Die Paragraphen 240 HGB sowie 140 und 141 des AO verpflichten jeden Kaufmann am Ende des Geschäftsjahres zur Durchführung einer Inventur. Ihr Ergebnis ist das Inventar, eine Bestandsliste mit allen Vermögensteilen des Unternehmens. Art und Menge der Gegenstände müssen grundsätzlich exakt durch Zählen, Wiegen oder Messen aller Gegenstände bestimmt werden. Aber auch Stichproben sind zulässig, wenn der Aussagewert einer Vollaufnahme statistisch gleichkommt.
Über zwei Milliarden Rechnungen werden jedes Jahr in Deutschland verschickt. Damit fallen bei der deutschen Wirtschaft auch mehrere Milliarden Euro Kosten für Porto, Duck, Papier und Umschläge an, vom negativen Umwelteffekt ganz zu schweigen. Viele Unternehmen suchen deshalb nach Wegen, diesem bedeutenden Kostenfaktor zu Leibe zu rücken. Großes Einsparpotenzial verspricht im Internetzeitalter die elektronische Rechnung. Sie hat sich in der Praxis bisher jedoch noch nicht richtig durchgesetzt. Zu hoch sind die rechtlichen Anforderungen an E-Invoicing.