Michael Steinrücke

Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht


Die fachliche Kombination von Steuern und Recht wird im fortlaufend komplexer werdenden Wirtschaftsleben immer wichtiger. Steuerrecht und zivil- oder gesellschaftsrechtliche Fragen lassen sich kaum voneinander trennen. Wir bieten Ihnen beide Leistungen aus einer Hand.

 

fachliche Schwerpunkte:

  • Steuerrecht und Steuerberatung, Steuergestaltungsberatung;
  • Handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen;
  • Umstrukturierung von Unternehmen;
  • Vertragsberatung und -gestaltung;
  • Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Beratung, Gestaltung von Testamenten und  Konzepten zur Unternehmensnachfolge sowie zur vorweggenommenen Erbfolge;
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen;
  • Beratung in der Betriebsprüfung;
  • Steuerstreitverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Steuerstrafverteidigung;
  • Compliance;
  • Berufsrecht der Steuerberater und anderer Freier Berufe.

 

Wissenswertes zu meiner Person:

  • Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum;
  • Referendariat beim Kammergericht in Berlin, Anwaltszulassung 1992;
  • Nach neunmonatiger Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei in Paris und einjähriger Tätigkeit in einer US-Kanzlei mehrjährige Praxis in der Rechts- und Steuerabteilung einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (heute: PWC) am Standort Berlin; Beratungstätigkeit für die Treuhandanstalt Berlin;
  • Seit 1995 Partner bei Bockholt Steinrücke Heldt;
  • Bestellung zum Steuerberater 1997.
  • Ehrenämter:
    • Vizepräsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und Ständiger Vertreter des Präsidenten seit 2007;
    • Mitglied des Ausschusses 10 „Steuerberatungsrecht national und international“ der Bundessteuerberaterkammer;
    • Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen seit 2014.
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch.