Betriebswirtschaftliche Beratung

Viele Mandanten, deren Buchführung wir erstellen oder deren Jahresabschluss wir prüfen, beraten wir auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Das liegt nahe, da wir eingehende Detailkenntnisse über Kostenstrukturen und Finanzkennzahlen unserer Mandanten haben. Wir möchten Sie nachhaltig beraten! Von unserer betriebswirtschaftlichen Beratung profitiert Ihr Unternehmen unmittelbar: Unsere Dienstleistungen umfassen z.B. aus dem Zahlenwerk zu gewinnende Analysen und Optimierungskonzepte. Hierdurch können wir, etwa durch Planungsrechnungen mit Kennzahlenanalyse oder durch Benchmarking, konkrete und umsetzbare Konzepte zur Verbesserung Ihrer Liquiditäts- und Ertragslage entwickeln. Und damit, oder etwa durch eine effektive Unterstützung Ihres Mahnwesens, einen echten, aber bezahlbaren Mehrwert für Ihr Unternehmen generieren. Wir helfen Ihnen, frühzeitig auf Chancen und Risiken aufmerksam zu werden und damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken.

 

Bilanz- und Kostenanalysen

Ihren Jahresabschluss analysieren wir so, wie das Ihre Geschäftsbank typischerweise im Rating-Prozess auch macht. So können Sie sich gezielt vorbereiten. Wir haben Zugriff auf detaillierte Branchenkennzahlen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vergleichen können (Benchmarking).

Unsere monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sind eine gute Basis, um die Entwicklung Ihrer Kostenstrukturen zu analysieren.

 

Verfahrensdokumentation und Tax Compliance

 Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (Tax-CMS) und einer Verfahrensdokumentation. Unter Tax-Compliance werden strategisch beabsichtigte, organisatorisch eingerichtete, beweisbare Strukturen im Unternehmen verstanden, die die Einhaltung der steuerlichen Pflichten der Unternehmung gewährleisten helfen. Steuerlich relevante Arbeitsabläufe und Sachverhalte werden identifiziert und ihr Handling im Unternehmen bewusst gemacht und  definiert. Mit derartigen Systemen geht der Unternehmer gegenüber der Finanzverwaltung in die Offensive und macht deutlich, dass — strukturell — alles erforderliche dafür getan wurde, um die Nichteinhaltung steuerlicher Pflichten zu verhindern. Dies trägt erheblich zur Minimierung steuerstrafrechtlicher und von Haftungsrisiken bei und kann vorsatzausschließend wirken, sollte doch einmal ein Fehler bei der Steuerdeklaration unterlaufen.

Mit der Einrichtung eines Tax-CMS schaffen wir gemeinsam mit Ihnen eine Organisationsstruktur, die einen angemessenen Umgang mit steuerrelevanten Themen in Ihrem Hause gewährleistet. Eine entsprechende Organisation und Dokumentation bietet Schutz vor ordnungswidriger Desorganisation des Unternehmens und baut Vertrauen beim Finanzamt auf — auch in der Betriebsprüfung. Keine Sorge: auch bei Einrichtung eines effektiven Tax-CMS bleiben Ihnen alle zulässigen Steuergestaltungsmöglichkeiten des nationalen und internationalen Steuerrechts erhalten.

 

Tax Compliance beginnt bereits bei der Buchführung: Unternehmen, die Buchführungs-, Aufzeichnungs-, und Aufbewahrungspflichten in elektronischer Form erfüllen, haben die sogenannten GOBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) einzuhalten. Sie müssen hierzu eine Verfahrensdokumentation vorhalten. Hierdurch ist die Einhaltung einer zeitgerechten, vollständigen, geordneten und richtigen Buchführung zu dokumentieren. Auch bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation sind wir Ihnen gern behilflich.

 

Unternehmensplanung

Wenn Sie für Ihr neu gegründetes Unternehmen oder Wachstumsinvestitionen Kapital benötigen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines in Investorenkreisen üblicherweise erwarteten Business Plans.

 

Unternehmensbewertung

Ob im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs, einer Unternehmensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder einer Unternehmensumwandlung: Unternehmensbewertungen können in verschiedensten Situationen, bei steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten, erforderlich werden. Bei der entgeltlichen Übertragung eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen oder an einer freiberuflichen Praxis wenden wir — ggf. durch Wirtschaftsprüfer-Gutachten — komplexe Bewertungsverfahren an, um den Wert des Unternehmens aus Verkäufer- oder Käufersicht und damit einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln. Und nach Möglichkeit die Vorstellungen der Beteiligten zusammenzuführen. Hierbei legen wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Standard IDW S1 und andere anerkannte Bewertungsmethoden zugrunde. Bei Schenkungen oder im Erbfall können wir durch ausgefeilte Bewertungsmethoden per Gutachten überhöhte Besteuerungsansätze der Finanzverwaltung widerlegen. Bei Unternehmensumwandlungen, wie beispielsweise bei Verschmelzungen und Spaltungen, ermitteln wir durch Bewertungsgutachten Umtauschverhältnisse für die beteiligten Gesellschafter.