Wirtschaftsprüfung

Das deutsche Handelsrecht regelt den Bereich des Rechnungswesens sehr umfassend. Die meisten Unternehmen müssen daher viel Zeit und Geld in ihr Rechnungs- und Berichtswesen investieren. Für unsere Mandanten sind diese Vorgaben  in der Regel bürokratische Last, die wertvolle Kapazitäten für Ihre eigenen Geschäftsprozesse blockiert. Viele Mandanten wissen das und haben diese Geschäftsprozesse daher unseren Spezialisten entweder komplett oder in Teilen übertragen. Für uns ist das Rechnungswesen, einschließlich des Prüfungsgeschäfts, Kerngeschäft.  An Jahresabschluss-, Konzernabschluss-, oder Sonderprüfungen wirken wir im Regelfall durch unsere Kooperationspartnerin, die BSH Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit.

 

Jahresabschlussprüfung

Auf Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, aber auch freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen nach HGB und IAS/IFRS, erledigen wir für Ihr Unternehmen aufgrund unserer Erfahrung schnell und effizient.

 

Konzernabschlussprüfung

Wir führen auch die gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschlussprüfung für Ihre Unternehmen durch bzw. wirken an ihr mit. Die Prüfung des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und Satzungsbestimmungen der Obergesellschaft über die Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet wurden. Der Konzernlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, und ob die Angaben im Konzernlagebericht ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermitteln. Der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses hat die im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen darauf zu prüfen, ob sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgebenden Vorschriften beachtet wurden.

 

Sonderprüfungen

Bei einer Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen sind Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben. Hierzu gehören z.B. Prüfungen bei Gründungen, Verschmelzungen, Rechtsformwechseln oder anderen Umwandlungsformen sowie Kapitalerhöhungen. Hierneben bestehen viele weitere gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungsszenarien. Von der Sanierungsprüfung über die Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung, Prüfungen nach Haushaltsgrundsätzegesetz bis hin zur mit CISA Zertifizierung durchgeführten IT - Prüfung können wir das gesamte Spektrum des Prüfungsbereichs anbieten.

 

Due Dilligence

Besondere Bedeutung kommt Due-Dilligence Prüfungen in der Wirtschaftsprüfung zu. Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder beispielsweise durch den Kauf einer anderen Unternehmung wachsen möchten, ist eine eingehende Unternehmensanalyse notwendig. In einem sog. Datenraum werden alle Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt und eine sorgfältige Analyse aller relevanten Unternehmensdaten und - Verträge, je nach Zielrichtung, ermöglicht bzw. durchgeführt. Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet und sorgen dafür, dass Sie bei Ihren Verhandlungen bestmöglich unterstützt werden.