Wir beraten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Steuerrechts, aber auch in allen steuerrechtsnahen Angelegenheiten des Zivil-, Wirtschafts-, oder Strafrechts. Hierzu gehören beispielsweise die Wahl der idealen Rechtsform bei Gründung einer Unternehmung, deren Gesellschaftsverträge, die Arbeitsverträge der Geschäftsführung und für die Mitarbeiter. Die rechtssichere Zeugnisgestaltung beim Ausscheiden von Mitarbeitern. Die Formulierung von Tantiemeregelungen. Die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unternehmensverträge zur Gründung von Tochtergesellschaften. Umwandlungsverträge zur Optimierung der Rechtsform. Verträge zur Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Beratung bei der Implementierung eines rechtssicheren Compliance-Systems. Und vieles mehr.
Stets haben wir bei diesen Beratungen die steuerlichen Auswirkungen mit im Fokus. Das kommt Ihrem geschäftlichen Erfolg nachhaltig zu Gute. Bei rechtlichen Spezialfragen oder wenn ein Notar erforderlich ist, profitieren Sie von unserem umfassenden und exquisiten Kollegennetzwerk.
Bei jeder Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach der passenden Rechtsform. Das Spektrum der rechtlichen Möglichkeiten hat sich in letzter Zeit erweitert. So sind ausländische Gesellschaftsformen wie die englische Limited oder die Unternehmergesellschaft, die sogenannte Mini-GmbH, als Alternativen hinzugetreten.
Aus steuerlichen oder strategischen Gründen kann es notwendig werden, die ursprünglich gewählte Rechtsform wieder zu ändern. Wir beraten Sie bei Konzeption und vertraglicher Gestaltung.
Die Gründung eines Unternehmens mit Anderen erfordert immer auch einen Gesellschaftsvertrag. Wir erstellen für Sie einen rechtssicheren Vertrag, den befreundete Notare gerne beurkunden, soweit Notariatspflicht besteht.
Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder eine anderes Unternehmen kaufen möchten, begleiten wir diese Transaktion juristisch. Eine wesentliche Facette dabei ist die rechtssichere Formulierung des Kaufvertrages.
Bei unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Übertragung, z.B. im Wege vorweggenommener Erbfolge an den Nachwuchs, gestalten wir die Unternehmensnachfolge in aller Regel vollständig oder weitestgehend steuerfrei und sorgen für verlässliche vertragliche Grundlagen.
Wir suchen keinen Streit. Die meisten Konflikte lassen sich durch eine angemessene Kommunikation mit den Finanzbehörden lösen. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, scheuen wir auch den Weg zum Finanzgericht nicht, um Ihre Rechte mit Nachdruck zu vertreten. Auch im Steuerstrafrecht stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie im Rahmen der Abgabe einer Selbstanzeige oder übernehmen Ihre Verteidigung.