Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht ist eines der kompliziertesten der Welt. Fast täglich verändert sich die Rechtslage durch neue Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Urteile. Die von Politikern immer wieder angekündigten großen Steuervereinfachungen lassen auf sich warten. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung unterstützen wir Sie dabei, steuerrechtlich immer den Durchblick zu behalten und gesetzeskonform zu handeln - auch im Bereich des internationalen Steuerrechts (z.B. für inländische Tochtergesellschaften ausländischer Mandantinnen). Sie können sich dann voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Als Organ der Steuerrechtspflege sind wir als wesentlicher "Player" neben dem Finanzamt in das Besteuerungsverfahren eingebunden. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Rechte voll umfänglich gewahrt werden. Einige Beispiele:

 

Gewinnermittlung und Steuererklärungen

Unsere erfahrenen Fachleute sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen sämtlichen steuerrechtlichen Gewinnermittlungs-, Erklärungs-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nachkommt und dabei nicht mehr Steuern zu zahlen sind, als gesetzlich geschuldet. Dies gilt von der Gründung Ihres Unternehmens, in deren Rahmen wir uns etwa um Ihren Business-Plan, Bankgespräche oder Ihren Betriebseröffnungsfragebogen nebst Ihrer Steuernummer und Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kümmern, bis hin zur Liquidation Ihres Unternehmens, in der wir die Liquidationsbilanzen für Ihr Unternehmen erstellen und die Löschung Ihres Unternehmens begleiten. Wir nutzen dabei moderne DATEV-Software.

Nichts anderes gilt für Sie als Privatperson. Unsere langjährige gute Zusammenarbeit mit den Finanzämtern in den Regionen Westfalen-Lippe, Rhein-Ruhr und weit darüber hinaus kommt Ihnen dabei zugute. Wir sehen uns Ihre Steuerbescheide genau an: nach statistischen Erhebungen sind bis zu 50% aller Steuerbescheide korrekturbedürftig. Wir sorgen für Sie dafür, dass die Korrektur rasch erfolgt und Ihre Steuererstattung im Handumdrehen auf Ihrem Bankkonto gut geschrieben wird.

 

Betriebsprüfung, Erhebungsverfahren und rechtsbehelfsverfahren

Irgendwann ist jedes Unternehmen einmal von einer Betriebs-, Lohnsteuer- oder Sozialversicherungprüfung betroffen. Für uns ist das Tagesgeschäft: wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und reibungslosen Durchführung der Prüfung, die gern in unserem Hause stattfinden kann. Wir verfügen über die erforderlichen räumlichen Ressourcen.

Wir unterstützen Sie aber auch, wenn das Finanzamt einmal im Erhebungsverfahren über das Ziel hinausschießt. Durch unsere langjährigen Erfahrungen und unsere guten Kontakte zur Finanzverwaltung können wir schnell und effizient reagieren, wenn Ihnen etwa eine unrechtmäßige Vollstreckungsankündigung oder ein unerklärlicher Haftungsbescheid zugestellt wird. Wenn es nicht anders geht, scheuen wir uns nicht, Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber der Finanzverwaltung zu vertreten, z.B. im Einspruchsverfahren oder beim Finanzgericht.

 

Steuergestaltung

Unser Ziel ist es, Ihre betriebliche Gesamtsteuerlast im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten. Wir wissen, wie Sie legal am besten Steuern sparen können. Wichtig ist aber auch: Unser Spezialwissen lässt uns über den Tellerrand hinaus blicken. Die strafrechtlichen Sanktionen für Steuerhinterziehung wurden in den letzten zehn Jahren kontinuierlich verschärft. Wir sehen unser Ziel nicht darin, Wege zu halbseidenen "Steuerschlupflöchern" oder "Steueroasen" zu eröffnen. In Ihrem ureigensten Interesse geht es uns darum, steuergünstige, aber rechtlich vertretbare und damit sichere Wege zu beschreiten, damit Sie ruhig schlafen können und keinen "ungebetenen Besuch am frühen Morgen" befürchten müssen.

 

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Zu den Grundlagen für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens gehört ein gut geführtes zeitnahes Rechnungswesen. Schnell, kompetent und unkompliziert erstellen wir für unsere gewerblichen oder freiberuflichen Mandanten die Finanzbuchhaltung einschließlich Kontierung, elektronischer Datenverarbeitung, Umsatzsteuervoranmeldung, Betriebswirtschaftlicher Auswertung und Analyse. Auf Wunsch beziehen wir Ihre Finanzbuchhaltung in DATEV-Unternehmen Online ein. Sämtliche Belege werden dabei unter Verwendung höchster IT-Standards digital über das Internet abgelegt und automatisch revisionssicher aufbewahrt. Die Kommunikation zwischen Steuerberater und Mandant kann dadurch beschleunigt und die Buchführung zeitnäher erstellt werden. Synergien ergeben sich in der Folge etwa bei der Steuerung des Unternehmens, z.B. in Form einer spürbaren Effizienzsteigerung beim Forderungsmanagement.

 

Im Bereich der Lohnbuchhaltung werfen wir unsere ganze Erfahrung für Sie in die Waagschale: Kennen Sie sich aus mit Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerähnlicher Selbstständigkeit, Geringfügiger- oder Beschäftigung in der Gleitzone, Schlechtwetter- oder Kurzarbeitergeld, Mindestlohn, Abfindungsregelungen, tariflichen Sonderregelungen, Zuschüssen zu Mutterschaftsgeld, Tankgutscheinen, Erholungsbeihilfen und Fahrkostenzuschüssen? Lassen Sie sich von uns beraten — wir übernehmen den Personalbereich mit unserer hierauf spezialisierten und äußerst versierten Lohnabteilung und sind in allen Fragen des Personalwesens einschliesslich arbeitsvertraglicher und sonstiger arbeitsrechtlicher Fragen Ihr kompetenter Partner.